Ab dem 1. Juli 2008 dürfen keine nationalen Industriesteckverbindungen (J10, J15, J25, J40, J75 etc.) mehr in Verkehr gebracht werden. Diese Steckvorrichtungen entsprechen nicht internationalen Normen. „Nicht in Verkehr gebracht“ bedeutet, dass ab diesem Datum keine solchen Steckvorrichtungen mehr verkauft werden dürfen. Das heisst aber nicht, dass sie nicht mehr montiert werden dürfen. Defekte Steckdosen oder Stecker zu ersetzen, ist auch nach dem 1. Juli 2008 noch zulässig. Steckdosenverteiler, die noch mit Schweizer Steckdosen ausgerüstet sind, dürfen weiterhin verwendet werden. Wird bei der jährlichen Sicherheitsprüfung eine defekte Steckdose ersetzt, ist das absolut legitim.
Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir eine Vielzahl an Umbausets in unser Liefersortiment aufgenommen. Unsere Adapterplatten werden aus schlagfestem, grauem Thermoplast gefertigt.